StartseiteBlogMeldepflicht nach Unfall
🚗 Rund um den Unfall5 min LesezeitMai 2026

⚖️ Meldepflicht nach einem Unfall: Was musst du tun?

Nach einem Unfall herrscht oft Verwirrung: Muss ich die Polizei rufen? Reicht der Unfallbericht? Was passiert wenn ich einfach weiterfahre? In Österreich gibt es klare gesetzliche Regelungen – wir erklären sie verständlich.

Die wichtigste Frage: Polizei ja oder nein?

🔍 Schnell-Check: Muss ich die Polizei rufen?

Gibt es Verletzte oder Getötete?

JA →

Polizei PFLICHT — sofort 133 oder 112 anrufen

NEIN →

NEIN → weiter prüfen

Besteht Uneinigkeit über den Unfallhergang?

JA →

Polizei PFLICHT — keine Einigung möglich

NEIN →

NEIN → weiter prüfen

Ist jemand geflüchtet oder verweigert Daten?

JA →

Polizei PFLICHT — Fahrerflucht ist strafbar

NEIN →

Unfallbericht reicht — Daten austauschen & Bericht ausfüllen

💡 Österreich-Besonderheit: Die „Blaulichtsteuer"

In Österreich kostet es pauschal 36 €, wenn du die Polizei zu einem Unfall rufst, bei dem nur Sachschaden entstanden ist und der Datenaustausch auch ohne Beamte möglich gewesen wäre.

Du zahlst die 36 € wenn...

  • · Nur Sachschaden und Daten wären problemlos austauschbar gewesen
  • · Beide Beteiligten handlungsfähig und einig über den Hergang

Keine Gebühr wenn...

  • · Jemand verletzt wurde
  • · Fahrerflucht vorliegt
  • · Datenaustausch verweigert wird
  • · Gefahr für Verkehrssicherheit besteht (z.B. Ölspur)

💡 Tipp: Bei reinen Sachschäden einfach Daten austauschen und den Europäischen Unfallbericht ausfüllen – das spart die 36 € und reicht für die Versicherung vollkommen aus.

Wann ist die Polizei Pflicht?

🚨 Polizei MUSS gerufen werden:

  • Verletzungen – auch vermeintliche Kleinigkeiten (Halsweh, Schwindel, Schock)
  • Fahrerflucht – Unfallgegner fährt einfach weiter
  • Datenverweigerung – Gegner zeigt keinen Ausweis / verweigert Angaben
  • Fremdschaden ohne anwesenden Besitzer (geparktes Auto, Leitplanke, Zaun)
  • Alkohol- oder Drogenverdacht
  • Führerschein oder Zulassung fehlt
  • Beteiligter handlungsunfähig oder unter Schock

✓ Unfallbericht reicht wenn:

  • Nur Sachschaden an den beteiligten Fahrzeugen
  • Beide Fahrer sind einig über den Hergang
  • Alle Daten werden vollständig ausgetauscht
  • Kein Verdacht auf Alkohol oder Drogen
  • Kein fremdes Eigentum beschädigt
  • Beide Fahrer sind handlungsfähig

Meldepflicht gegenüber der Versicherung

Unabhängig davon ob die Polizei gerufen werden muss gilt gegenüber der eigenen Kfz-Versicherung eine gesonderte Meldepflicht:

📋

Meldepflicht: So schnell wie möglich

Die meisten Versicherungsverträge schreiben vor, den Schaden unverzüglich – also noch am Unfalltag oder am nächsten Werktag – zu melden. Verspätete Meldung kann zur Kürzung der Versicherungsleistung führen.

📎

Was du der Versicherung schicken solltest

Den ausgefüllten Europäischen Unfallbericht, alle Fotos vom Unfallort und den Fahrzeugschäden, Polizeiprotokoll-Nummer falls die Polizei vor Ort war, sowie Kontaktdaten von Zeugen.

Fristen je nach Versicherungsart

Haftpflicht: sofortige Meldung empfohlen. Kaskoversicherung: je nach Vertrag 1–7 Werktage. Bei Diebstahl oder Vandalismus: oft innerhalb von 48 Stunden. Im Zweifel immer sofort melden!

Was ist Fahrerflucht – und was droht?

Fahrerflucht liegt vor wenn ein Unfallbeteiligter die Unfallstelle verlässt ohne seine Daten zu hinterlassen oder die Polizei zu verständigen. Das gilt auch bei:

VerstoßStrafe
Fahrerflucht bei Sachschadenbis zu 3.000 € + Führerscheinentzug möglich
Fahrerflucht bei Personenschadenbis zu 6 Monate Freiheitsstrafe + Führerscheinentzug
Unterlassene Hilfeleistungbis zu 1 Jahr Freiheitsstrafe
Nicht-Meldung bei VersicherungKürzung oder Verlust der Versicherungsleistung
⚠️ Wichtig: Eine Nachricht am beschädigten Fahrzeug zu hinterlassen reicht rechtlich nicht aus! Du musst warten bis der Besitzer kommt oder die Polizei rufen.

Unfall mit geparktem Fahrzeug – was tun?

🅿️

Besitzer nicht auffindbar?

Warte eine angemessene Zeit (ca. 15–30 Minuten). Ist der Besitzer danach nicht auffindbar, musst du die Polizei unter 133 verständigen und den Schaden melden. Ohne Polizei ist das Verlassen der Unfallstelle Fahrerflucht – auch wenn der Schaden klein ist.

Wildunfall – auch hier gilt Meldepflicht

Wer ein Reh, Wildschwein oder anderes Wild anfährt, ist zur Meldung verpflichtet – auch wenn das eigene Fahrzeug keinen Schaden hat:

1Anhalten und Unfallstelle absichern
2Den zuständigen Jäger (Jagdausübungsberechtigten) oder die Polizei verständigen
3Verletztes oder getötetes Wild nicht eigenständig bewegen oder mitnehmen
⚠️ Achtung: Wer verletztes Wild einfach liegen lässt oder mitnimmt, macht sich der Tierquälerei bzw. des Eingriffs in das Jagdrecht strafbar. Im Zweifel immer Polizei (133) oder die Bezirksjägerkammer verständigen.

Die wichtigsten Notrufnummern

📞 Notrufnummern Österreich

133Polizei
144Rettung / Notarzt
122Feuerwehr
112Euronotruf (EU)

Unfall im Ausland – andere Regeln?

Bei einem Unfall im EU-Ausland gelten grundsätzlich die Gesetze des jeweiligen Landes. Der Europäische Unfallbericht ist jedoch in ganz Europa gültig und wird von allen Versicherungen anerkannt. Informiere dich vor Auslandsreisen über die lokalen Meldepflichten – in manchen Ländern ist die Polizei auch bei reinen Sachschäden Pflicht.

Tipp: Die CrashLog App erstellt den Unfallbericht im offiziellen europäischen Format – gültig in allen EU-Ländern, auch ohne Internetverbindung.

Tipp

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