Pflichtausrüstung im Auto: Warnweste, Verbandskasten & Warndreieck in Österreich
Was muss in Österreich zwingend im Auto mitgeführt werden? Was passiert bei einer Polizeikontrolle, wenn etwas fehlt? Wir erklären dir genau, welche Ausrüstung Pflicht ist, was die Strafen sind und wie du dich am besten vorbereitest.
Die gesetzliche Pflichtausrüstung
Warnweste
✓ PflichtGesetzlich muss mindestens eine Warnweste für den Fahrer an Bord sein. Da aber im Ernstfall alle Personen, die das Fahrzeug auf Autobahn oder Freilandstraße verlassen, eine Weste tragen müssen (Tragepflicht), ist es dringend ratsam für jeden Insassen eine eigene Weste griffbereit im Fahrgastraum zu haben.
- •Mitführpflicht: 1 Weste für den Fahrer (gesetzliches Minimum)
- •Tragepflicht: alle Insassen bei Verlassen des Fahrzeugs auf Fahrbahn/Randstreifen
- •Norm: EN ISO 20471 (früher EN 471) · Farbe: gelb, orange oder rot
- •Muss im Fahrgastraum griffbereit sein – nicht im Kofferraum!
Warndreieck
✓ PflichtDas Warndreieck muss bei jedem Kraftfahrzeug mitgeführt werden und bei Pannen oder Unfällen aufgestellt werden, um andere Verkehrsteilnehmer zu warnen.
- •Aufstellabstand innerorts: ca. 50 Meter
- •Aufstellabstand außerorts: ca. 100 Meter
- •Aufstellabstand Autobahn: ca. 150–200 Meter
- •Vor Kurven und Kuppen: so aufstellen dass Fahrzeuge gewarnt werden bevor sie die Gefahrenzone einsehen können
- •Norm: ECE-R 27 (geprüftes Warndreieck)
Verbandskasten
✓ PflichtDas Gesetz schreibt "zur Wundversorgung geeignetes, staubdicht verpacktes Verbandszeug" vor – keine spezifische Norm. Ein Kasten nach ÖNORM V 5101 oder DIN 13164 (deutsche Norm) wird bei Kontrollen in Österreich gleichermaßen akzeptiert.
- •ÖNORM V 5101 oder DIN 13164 – beide in AT gültig
- •Inhalt regelmäßig auf Vollständigkeit & Ablaufdatum prüfen
- •Typischer Inhalt: Verbandsmaterial, Dreiecktuch, Einmalhandschuhe, Rettungsdecke, Beatmungsmaske
- •Abgelaufener Kasten: kein sofortiges Organmandat, aber Mangel beim Pickerl (§57a)
Was wird bei einer Polizeikontrolle verlangt?
Was ist empfohlen aber nicht Pflicht?
Folgende Ausrüstung ist in Österreich nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber dringend empfohlen:
Feuerlöscher
Kein Pflichtgegenstand für PKW, aber im Ernstfall lebensrettend. Empfohlen wird ein Pulverlöscher mit mindestens 1 kg Inhalt.
Taschenlampe & Pannenhammer
Besonders bei Nachtfahrten hilfreich. Ein Pannenhammer mit integriertem Glasbrecher und Gurtschneider kann bei einem Unfall Leben retten.
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