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Was tun nach einem Verkehrsunfall?

Ein Unfall passiert oft unerwartet und in Sekundenbruchteilen. Was danach zu tun ist, wissen die wenigsten Autofahrer genau. Diese Schritt-für-Schritt-Anleitung hilft dir, in der stressigen Situation den Überblick zu behalten.

Auf einen Blick

  • Anhalten, Warnblinkanlage an, Warndreieck aufstellen
  • Warnweste anziehen, bevor du aussteigst
  • Verletzte versorgen – Notruf 144 / 133
  • Daten und Fotos dokumentieren
  • Europäischen Unfallbericht ausfüllen und unterschreiben
  • Versicherung informieren
01

Sofort anhalten & Warnblinkanlage einschalten

Nach einem Unfall bist du in Österreich gesetzlich verpflichtet, anzuhalten. Schalte sofort die Warnblinkanlage ein – das ist das erste Signal an andere Verkehrsteilnehmer, dass etwas passiert ist. Versuche, das Fahrzeug wenn möglich an den Fahrbahnrand oder auf einen sicheren Bereich zu lenken.

02

Unfallstelle absichern

Zieh die Warnweste unbedingt noch im Fahrzeug an, bevor du einen Fuß auf die Fahrbahn setzt – auf Autobahnen und Freilandstraßen ist das Tragen beim Verlassen des Autos für alle Personen vorgeschrieben. Stelle danach das Warndreieck auf: Innerorts mindestens 50 Meter, auf Freilandstraßen mindestens 100 Meter, auf Autobahnen mindestens 200 Meter. Vor Kurven oder Kuppen immer so aufstellen, dass herannahende Fahrzeuge früh genug gewarnt werden.

03

Verletzte Personen versorgen & Notruf absetzen

Prüfe, ob Personen verletzt sind. Leiste Erste Hilfe, wenn du kannst – das ist in Österreich eine gesetzliche Pflicht. Bei Verletzten, Bewusstlosigkeit oder eingeklemmten Personen sofort den Notruf wählen: 122 (Feuerwehr), 144 (Rettung) oder 133 (Polizei). Im europäischen Ausland gilt die 112. Bewege verletzte Personen nicht, es sei denn, sie befinden sich in unmittelbarer Lebensgefahr.

04

Polizei rufen – wann ist es Pflicht?

Bei Personenschaden sofort die Polizei rufen (133 oder 112) – auch bei vermeintlichen Kleinigkeiten wie Nackenschmerzen oder Schwindel. Polizei ist außerdem Pflicht wenn der Gegner flüchtet, alkoholisiert wirkt, Daten verweigert, oder wenn du fremdes Eigentum beschädigt hast (geparktes Auto, Leitplanke) und der Besitzer nicht auffindbar ist – ein Zettel an der Scheibe gilt rechtlich als Fahrerflucht! Bei reinem Sachschaden mit einigungsbereiten Beteiligten reicht der Unfallbericht. Achtung: Ruft ihr die Polizei trotzdem, obwohl der Datenaustausch problemlos möglich gewesen wäre, fällt eine Unfallmeldegebühr von 36 € an – im Volksmund die sogenannte Blaulichtsteuer.

05

Daten austauschen & dokumentieren

Tausche mit dem Unfallgegner folgende Daten aus: Name und Adresse, Kennzeichen und Fahrzeugdaten (Marke, Modell, Farbe), Versicherungsgesellschaft und Polizzennummer sowie Führerscheindaten. Mache außerdem Fotos von: der gesamten Unfallstelle aus verschiedenen Blickwinkeln, allen Schäden an beiden Fahrzeugen, dem Kennzeichen des Gegners, der Straßensituation und relevanter Verkehrszeichen sowie dem Führerschein und Zulassungsschein des Unfallgegners.

06

Europäischen Unfallbericht ausfüllen

Der Europäische Unfallbericht (auch: "Constat amiable") ist das offizielle Formular für die Schadensaufnahme. Beide Parteien füllen ihn gemeinsam aus und unterschreiben – die Unterschrift ist kein Schuldeingeständnis, sondern bestätigt nur die Richtigkeit der Angaben. Jeder erhält eine Kopie. Wenn der Gegner sich weigert zu unterschreiben, gilt der Datenaustausch als gescheitert – rufe dann die Polizei, da du sonst rechtlich schlecht abgesichert bist.

07

Versicherung informieren

Melde den Unfall so schnell wie möglich deiner Kfz-Versicherung – üblicherweise innerhalb von wenigen Tagen, bei manchen Versicherern sogar binnen 24 Stunden. Schicke den ausgefüllten Unfallbericht, die Fotos und alle aufgenommenen Daten mit. Halte außerdem die Polizeieinsatznummer bereit, wenn die Polizei vor Ort war.

Wichtig: Nie Schuldeingeständnis

Mache vor Ort niemals ein Schuldeingeständnis – auch nicht im Affekt. Sag weder "Das war mein Fehler" noch unterschreibe irgendetwas, das eine Schuldzuweisung enthält. Die Schuldfrage wird später von den Versicherungen und gegebenenfalls einem Gericht geklärt.

Was mitnehmen?

Bewahre diese Dinge immer griffbereit im Auto auf – sie sind in Österreich Pflicht oder dringend empfohlen:

  • Zulassungsschein – Papier oder digital via eAusweise-App (in Österreich gültig)
  • Versicherungsnachweis – die „Grüne Karte" (heute meist weiß, offiziell „Internationale Versicherungskarte"); innerhalb der EU reicht das Kennzeichen, bei Fahrten in den Osten/Balkan Pflicht
  • Warnweste (Pflicht – direkt erreichbar im Fahrgastraum, nicht im Kofferraum)
  • Warndreieck (Pflicht)
  • Verbandskasten (Pflicht)
  • Europäischer Unfallbericht – oder einfach CrashLog App statt Papierformular
Tipp

Mit CrashLog geht das alles schneller

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